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   LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B   

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https://dejure.org/2002,18170
LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B (https://dejure.org/2002,18170)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B (https://dejure.org/2002,18170)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - L 5 KA 115/02 ER-B (https://dejure.org/2002,18170)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum sogenannten Zeitfenster (ebenfalls vom 8. November 2000 - B 6 KA 52/00 R - SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 - und B 6 Kr 46/00 R - SGb. 2001, 70) dürfte einiges dafür sprechen, auch im Rahmen des § 95 Abs. 7 SGB V von einer prägenden, der Altersversorgung dienenden Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten durch Delegationspsychotherapeuten oder im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V erst dann zu sprechen, wenn diese in eigener PRAXIS durchgeführt wurde.
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R

    Altersgrenze bei Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02
    Aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. November 2000 (Az.: B 6 KA 55/00 R, BSGE 87, 184 = SozR 3 - 2500 § 95 Nr. 26 = MedR 2001, 328) zur Altersgrenze von 68 Jahren auch für Psychologische Psychotherapeuten teilte die Beigeladene Ziffer 1 (Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg) dem Antragsteller mit Schreiben vom 27. August 2001 mit, es müsse nunmehr förmlich durch den Zulassungsausschuss der Zeitpunkt der Beendigung der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit festgestellt werden.
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96

    Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02
    Denn es entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Verfahrensrechts, dass neue Bestimmungen auch für schwebende Verfahren gelten, soweit - wie hier - nichts anderes vorgeschrieben ist (BSG, Urteil vom 23. April 1997 - 7 RAr 66/96 m.w.N., SozR 3-4100 § 152 Nr. 8).
  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02
    Die Interessenabwägung fällt grundsätzlich von vornherein zugunsten der Vollziehung aus, wenn die gegenläufigen Interessen nicht schutzwürdig sind, weil die Klage gegen den Verwaltungsakt aufgrund summarischer Prüfung erkennbar aussichtslos ist; und sie fällt von vornherein gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit aus, wenn das Interesse daran deshalb nicht schutzwürdig ist, weil der Verwaltungsakt nach summarischer Prüfung erkennbar rechtswidrig ist (BSGE 4, 151, 155).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.1993 - L 5 Ka 2141/93
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02
    Allein die Feststellung, dass die Klage gegen den Verwaltungsakt aufgrund summarischer Prüfung erkennbar aussichtslos ist, kann zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehbarkeit nicht ausreichen; es muss auch immer ein öffentliches Interesse gerade daran bestehen, dass der Betroffene schon in der Zeit bis zum Abschluss des Rechtschutzverfahrens in der Hauptsache von der fraglichen Rechtsposition Gebrauch machen kann (sogenanntes besonderes öffentliches Interesse gerade an der sofortigen Vollziehung, vgl. die BVerfG-Nachweise in LSG Baden-Württemberg MedR 1994, 418 = Breithaupt 1994, 966).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, jedenfalls soweit die Antragsteller ausschließlich in ihren Praxisräumen unter der Anschrift des Vertragsarztsitzes D-Straße 00, X, tätig werden, überwiegen eindeutig, mithin sind gegenläufige Interessen unterzuordnen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 05.06.2001 - L 5 KA 115/02 ER-B).
  • SG Marburg, 11.10.2006 - S 12 KA 756/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Altersgrenzenregelung nach § 95 Abs 7

    LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B - habe entschieden, dass Zeiten einer Nebentätigkeit nicht zu berücksichtigen seien.

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung, LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.06.2002 -L 5 KA 115/02 ER-B -, juris betrifft die Sonderkonstellation, dass der Psychotherapeut zum Zulassungszeitpunkt bereits das 68 Lebensjahr vollendet hatte; im Übrigen handelte es sich um ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, in dem das LSG Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren nicht ausgeschlossen hatte (zur weiteren Rspr. s. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.04.2003 -L 5 KA 4280/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; BSG, Beschl. v. 05.11.2003 -B 6 KA 56/03 B - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2005 - L 10 B 10/04

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Entscheidung des Zulassungsausschuss

    Dabei wäre es dann u.a. auf die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren angekommen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg vom 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2003 - L 5 KA 4280/02

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Psychologische

    Anders auch als in der Entscheidung des erkennenden Senates vom 5. Juni 2002 (L 5 KA 115/02 ER-B) habe im vorliegenden Verfahren die Klägerin nicht nur "nebenberuflich", sondern mit beachtlichen Umsätzen eben wie eine Zugelassene gearbeitet.
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